Der Quartierverein bezweckt die Wahrung der
Interessen des Quartiers gegenüber Behörden und Privaten in
sämtlichen Fragen von allgemein öffentlicher Bedeutung; die
Förderung der Wohlfahrt des ganzen Gemeinwesens und die
Unterstützung aller Bestrebungen zur Gestaltung eines lebendigen
Quartier- und Gemeinschaftsgeistes.
Er sucht diesen Zweck zu erreichen durch:
a) Stellungnahme und gegebenenfalls Intervention bei Behörden zu
Problemen der baulichen Entwicklung und Gestaltung des Quartiers
(private und öffentliche Hoch- und Tiefbauten, Verkehrsbauten,
Spiel- und Sportanlagen usw.), seiner verkehrstechnischen Erschliessung
und zu allen anderen, die öffentliche Wohlfahrt des Quartiers und
seiner Einwohner betreffenden Fragen;
b) Anregung und Förderung von gemeinnützigen Institutionen
sowie Durchführung und Unterstützung von kulturellen,
sportlichen und wissenschaftlichen Veranstaltungen im Quartier;
c) Pflege eines engen Kontaktes mit den im Quartier ansässigen
Vereinen und Übernahme von Koordinationsfunktionen;
d) Mitarbeit an Quartierfestlichkeiten, insbesondere an der
Bundesfeier, oder selbständige Durchführung derselben;
e) Pflege eines lebendigen Quartiergeistes.
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